Mit der Buchung eines Shootings bei Nina`s point of view stimmst du den AGB zu

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich
    Nachstehende Bedingungen gelten für alle der Fotografin, Nina Beier, durchgeführten Angebote, Aufträge, Leistungen und Lieferungen: Mit Entgegennahme von Leistungen aller Art gelten die Bedingungen in ihrem vollen Umfang als akzeptiert und vereinbart. Nebenabsprachen sind nur in schriftlich vereinbarter Form gültig, abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam. Der Vertrag kommt zustande, sobald eine Leistung beansprucht wird.
  2. Leistungen
    Wird Bildmaterial auf Kundenauftrag hin individuell angefertigt, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht nur bis zum Beginn des Fotoshootings.  Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrags und nicht zum Erlass der vereinbarten Rechnungssumme. Der Kunde wählt die Aufnahmen selbst aus. Die anschließende Bildbearbeitung liegt jedoch im Ermessen des Fotografen. Wünsche können durch den Kunden geäußert werden, müssen aber nicht berücksichtigt werden. Stimmt das Endergebnis der künstlerischen Bearbeitung nicht mit dem Geschmack des Kunden überein, muss der Fotograf diesem nicht entgegenkommen. Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen.
  3. Zahlung
    Mit Zustandekommen des Vertrags verpflichtet sich der Auftraggeber sich der Zahlung des Gesamtbetrages. Bei Nicht ‐ Erscheinen oder bei kurzfristiger Absage des Shootings fällt ebenfalls das Honorar an.
  4. Haftung des Fotografen
    Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben‐  und Schutzpflichten bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht wurde oder ein Personenschaden vorliegt. Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (insbesondere auch hier definiert als Unfall, Krankheit, etc.) nicht möglich den Auftrag auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf den Fotografen. Nina Beier kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden die während eines Shootings ohne ihre direkte Einwirkung entstehen (z.B. Verkehrs- oder Weideunfälle während des Fotografierens).
  5. Haftung des Auftraggebers
    Kann das Fotoshooting aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) seitens des Auftraggebers nicht durchgeführt werden, kann der Fotograf nicht auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten (außer die Reise ‐ / Fahrkosten) verzichten. Wird das Arbeitsmaterial (wie Blitze, Kamera, Objektive, …) des Fotografen beschädigt, haftet der Auftraggeber.
  6. Nutzungsrechte der Fotografen
    Die Rechte an allen Bildern besitzt auch nach dem Kauf dem Fotografen. Der Fotograf hat ein zeitlich, räumlich und örtlich uneingeschränktes Nutzungsrecht der Bilder für alle Verwendungsbereiche (wie Veröffentlichung, Vervielfältigung, Vermarktung, Ausstellung, etc.). Sollte es zu einer Veröffentlichung kommen wird der Auftraggeber natürlich umgehend informiert, weitere Ansprüche hat er jedoch nicht - auch nicht gegen Dritte, z. B. Verlage.
  7. Nutzungsrechte des Auftraggebers
    Mit dem Kauf einer digitalen Fotodatei erwirbt der Kunde das private Nutzungsrecht. Veröffentlichung der weboptimierten Bilder im Internet in sozialen Netzwerken oder auf der eigenen Homepage. Erstellung von Drucken für den privaten Gebrauch.
  8. Allgemeiner Umgang mit Dateien und Fotografien
    Der Weiterverkauf der Bilder ist nicht gestattet. Das Bildmaterial darf in keiner Form verändert, bearbeitet oder umgestaltet werden. Auch Veränderungen durch dritte Personen (für Collagen etc.) im Auftrag sind ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht gestattet. Die Namensnennung bei Veröffentlichung (z. B. soziale Netzwerke) muss gewährleistet werden. Die Nutzung der vom Fotografen angefertigten Fotografien, darf erst durch den Auftraggeber Veröffentlicht werden, wenn der Fotograf die Optimierung der Bilder abgeschlossen hat. Jegliches vorzeitige Veröffentlichen ist untersagt.
  9. Urheberrecht und Namensnennung
    Bei jeglicher Veröffentlichung von Bildmaterial hat der Fotograf ein Recht auf die Nennung seines Namens. Es ist darauf zu achten, dass bei größerer Veröffentlichung im Internet (z.B. auf einer Website...) ebenso wie bei Druckerzeugnissen (z.B. Bücher, Zeitschriften, Berichte im Internet, etc.) auf den Namen des Fotografen hingewiesen wird.
  10. Vetragsstrafe und Schadensersatz
    Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Bei Verstößen gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ein 100% Zuschlag auf den Einzelbildpreis in Rechnung gestelllt.